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AGB'S

AGB's Maifeld Solar GmbH & Co. KG

für handwerkliche Tätigkeiten und Dienstleistungen

mit Ausnahme von Gutachter und Sachverständigentätigkeiten

Stand 05.08.2022

   

§ 1 Allgemeines

Unsere Leistungen erfolgen ausschließlich auf Grund unserer Geschäftsbedingungen. Abweichende Bedingungen des Kunden gelten nicht, es sei denn, wir haben ausdrücklich schriftlich zugestimmt.

 

§ 2 Leistungsumfang

Wir sind berechtigt, die zur Durchführung des Vertrags erforderlichen Leistungen durch Dritte ausführen zu lassen. Die Gesamtleistung kann durch mehrere Teilleistungen erbracht werden, dessen Erhalt der Käufer, bei ordnungsgemäßer Anlieferung, zu bestätigen hat.

 

§ 3 Zahlungsbedingungen

Die Preise für Lieferung und Installation der Anlage sind einzelvertraglich geregelt. Falls eine Vorauszahlung vereinbart ist und der Kunde die Vorauszahlung ablehnt oder trotz Fristsetzung nicht leistet, sind wir zum Rücktritt vom Vertrag und zum Schadenersatz berechtigt.

 

§ 4 Mitwirkungspflicht des Kunden

a) Der Kunde hat auf seine Kosten dafür zu sorgen, dass die Montage, Aufstellung oder Inbetriebnahme vereinbarungsgemäß begonnen und ohne Unterbrechung durchgeführt werden kann. Ersatz zum Austausch beschädigter Dachsteine werden bauseits am Installationstag bereitgestellt. Zivilrechtliche und öffentlich rechtliche Berechtigungen sind durch den Kunde einzuholen.

b) Der Kunde gestattet uns und den von uns beauftragten Dritten uneingeschränkten Zugang zu dem Gebäude, soweit dies zur Erbringung der vertragsgemäß geschuldeten Leistungen erforderlich ist.

c) Kommt der Kunde in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft sonstige Mitwirkungspflichten, so sind wir berechtigt, Ersatz des uns entstehenden Schadens, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen zu verlangen.

d) Alles im Rahmen des Auftrags entstandenes Bild-und Wortmaterial darf durch Maifeld Solar zu Werbezwecken unbegrenzt verwertet werden.

 

§ 5 Eigentumsvorbehalt

a) Bis zur vollständigen Zahlung aller Forderungen einschließlich Nebenforderungen behalten wir uns das Eigentum an allen gelieferten Material und Leistungen vor. Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers sind wir berechtigt, die Kaufsache zurückzuverlangen. In der Zurücknahme sowie in der Pfändung der Vorbehaltssache liegt kein Rücktritt vom Vertrag.

b) Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat uns der Käufer unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen.

c) Eine Verarbeitung oder Umbildung der Kaufsache durch den Käufer wird stets für uns vorgenommen. Wird die Kaufsache mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Kaufsache zu den anderen verarbeitenden Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung.

d) Der Käufers ist berechtigt, die Waren im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu verkaufen. Er tritt jedoch bereits jetzt alle Forderungen gegenüber seinem Abnehmer oder Dritter aus der Weiterveräußerung in Höhe des Faktura-Endbetrages an uns ab.

 

§ 6 Abnahme

Die Abnahme, bei Installation unsererseits, erfolgt durch den Kunden, unverzüglich nach betriebsfertiger Montage der Photovoltaik-Anlage. Sollte die Photovoltaikanlage nur durch uns geliefert werden (ohne Installation), hat der Kunde die Anlage bei Übergabe auf eventuelle Schäden sofort zuprüfen. Schäden sind uns dann unverzüglich zu rügen.

 

§ 7 Verzug

a) Die von und genannten Liefertermine sind nur bindend, wenn sie ausdrücklich als "verbindlicher Liefertermin" von uns schriftlich bestätigt wurden.

b) Die Lieferung und/oder Installation durch uns steht unter dem Vorbehalt der Selbstlieferung und der Verfügbarkeit aller zur Ausführung notwendigen sach- und menschlichen Ressourcen. Findet eine Selbstlieferung nicht statt, können wir nach eigenem Ermessen einen anderen Lieferanten wählen und, abweichend vom Vertrag, dessen Lieferung verwenden. Stehen zur Ausführung erforderlichen Ressourcen über einen längeren Zeitraum (3 Monate) nicht zu Verfügung behalten wir uns einen Rücktritt vom Vertrag vor.

 

§ 8 Garantien, Sachmängel

a) Produktbeschreibungen, Darstellungen und technische Daten sind Leistungsbeschreibungen, jedoch keine Garantien. Eine Garantie bedarf der ausdrücklichen schriftlichen Erklärung. Soweit in Angeboten von Garantien die Rede ist, handelt es sich ausschließlich um Herstellergarantien, die nur mit dem jeweiligen Hersteller abzuwickeln sind. Zeichnungen, Abbildungen, Maße, Gewichte oder sonstige Leistungsdaten sind nur verbindlich, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wird.

b) Wir behalten uns geringfügige Leistungsänderungen vor, sofern es sich um unwesentliche Leistungsänderungen handelt, die für den Kunden zumutbar sind. Insbesondere handelsübliche Qualitäts-, Mengen-, Gewichts- oder sonstige Abweichungen sind vom Kunden hinzunehmen, auch wenn er bei seiner Bestellung auf Prospekte, Zeichnungen oder Abbildungen Bezug nimmt, außer bei ausdrücklicher Vereinbarung als verbindliche Beschaffenheit. Im Übrigen weisen wir darauf hin, dass technische Abweichungen der Leistungsdaten auftreten können, insbesondere im Hinblick auf Farbunterschiede sowie die Rahmenhöhe und die Größe der Module. Die Ersetzung von Bauteilen durch gleichwertige Teile sind zulässig, soweit sie die Verwendbarkeit zum vertraglich vorgesehenen Zweck nicht beeinträchtigen. Module werden verbaut wie geliefert (nicht leistungssortiert). Die angegebene Anlagenleistung ist die Summe der Modulnennleistung laut Datenblatt.

c) Die Gewährleistungsfrist beträgt bei gewerblichen Kunden ein Jahr, bei privaten Kunden zwei Jahre. Die Frist beginnt ab Lieferung oder, soweit eine Abnahme erforderlich ist, ab der Abnahme.

d) Von der Gewährleistung ausgeschlossen sind Konfigurationsarbeiten (Einstellungsarbeiten z.B. an Netzwerk-und Kommunikationskomponeten). Aufwände zur erneuten Konfiguration nach Hard-/Softwaredefekten sind auch innerhalb der Garantiezeit der Komponenten kostenpflichtig, soweit diese nicht durch den Komponentenhersteller übernommen werden.

 

§9 Schadensersatzansprüche

a) Schadensersatzansprüche des Kunden, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen Verletzung von Pflichten aus dem Schuldverhältnis und aus unerlaubter Handlung sind ausgeschlossen, soweit wir den Schaden leicht oder mittel fahrlässig verursacht haben. Dies gilt auch für mittelbare und unmittelbare Folgeschäden sowie für entgangenen Gewinn und Einnahmeausfall.

b) Dies gilt nicht, soweit zwingend gehaftet wird. Der Schadensersatz für die Verletzung wesentlicher Vertragspflicht ist jedoch auf den vertragstypischen vorhersehbaren Schaden begrenzt.

c) Soweit unsere Haftung ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für unsere Angestellten, Arbeitnehmer, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.

d) Ab dem Zeitpunkt der Inbetriebnahme ist der Kunde selbst für den ordnungsgemäßen Betrieb der Anlage verantwortlich. Für Anlagenausfälle und dessen wirtschaftliche Folgen ist die Maifeld Solar GmbH & Co. KG nicht verantwortlich, soweit der Ausfall auf den Defekt eines, zur Verwendung der Anlage, notwendigen Teiles oder Bestandteils beruht.

e) Schadensersatzansprüche auf Grund §7 Verzug werden generell ausgeschlossen.

 

§ 10 Schlussbedingungen

a) Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so berührt dies nicht die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen dieses Vertrages.

b) Über die AGB's hinausgehende, weitere schriftliche Vereinbarungen können getroffen werden und sind zulässig.

c) Gerichtsstand ist der Sitz der Maifeld Solar GmbH & Co. KG, Polch

 


Details

Geschrieben von Dipl.-Ing. (FH) Axel Hoffmann

Veröffentlicht: 05. August 2022

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